top of page

Hausordnung

Diese Hausordnung dient dazu, ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten und die Interessen aller Bewohner zu wahren. Wir bitten Sie, die folgenden Regeln zu beachten:

1. Allgemeine Grundregeln​

  • Alle Bewohner verpflichten sich, ein respektvolles Miteinander zu pflegen. Sachbeschädigungen und Störungen des Hausfriedens sind zu vermeiden.

​

2. Nutzung der Gemeinschaftsflächen

  • Gemeinschaftlich genutzte Flächen (wie Eingang, Treppenhaus, Gänge, Terrasse, Keller, Estrich ect...) sind pfleglich zu behandeln und ordentlich zu hinterlassen.

  • Fahrräder müssen auf den dafür vorgesehenen Abstellplätzen der Gemeinde abgestellt werden.

  • Ausserhalb der eigenen Wohnung oder des zugewiesenen Kellers/Estrichs dürfen keine Gegenstände deponiert oder angebracht werden (wie z.B. Fahrrädern, Kinderwagen, Schuhe, Kleiderständer, Kleiderhacken, Schirme, Möbel, Bilder oder andere Gegenstände).

​

3. Generelles Rauchverbot

  • In der gesamten Liegenschaft, einschliesslich der Terrasse, gilt ein Rauchverbot.​

​​

4. Terrasse​

  • Unsere Mieter haben die Möglichkeit, die Terrasse für eine exklusive Nutzung (gegen Gebühr) über die Website www.rathausgasse23.ch zu reservieren. Buchungen sind täglich zwischen 13:00 und 23:00 Uhr möglich.

  • Es sind ausschliesslich Gasgrills erlaubt. Offenes Feuer, Lagerfeuer und Feuerwerkskörper sind nicht gestattet.

  • Kinder sind herzlich willkommen, jedoch liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.

  • Nach der Nutzung ist die Terrasse sauber und in aufgeräumtem Zustand zu hinterlassen.

  • Halten Sie die Lautstärke auf einem respektvollen und niedrigen Niveau, um die Nachbarn nicht zu stören.

​​

5. Lärm und Nachtruhe

  • In der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Während dieser Zeit sind sämtliche Tätigkeiten, die die Ruhe der Mitbewohner stören könnten, zu unterlassen. Dazu gehören insbesondere laute Gespräche, Musik, Fernsehen, handwerkliche Arbeiten sowie das Türenschlagen.

  • Auch auf den Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäusern, Fluren, Keller- und Außenbereichen ist auf eine ruhige Nutzung zu achten. Wir bitten alle Bewohner, mit Rücksicht und Verständnis zu einem harmonischen Miteinander beizutragen.

​

6. Haustierhaltung

  • Die Haltung von Haustieren erfordert eine schriftliche Genehmigung des Vermieters

​​

7. Parkplatz- und Garagenordnung

  • Die Liegenschaft verfügt über keine eigenen Parkplätze.

  • Bewohner und Gäste sind angehalten, die Parkbedingungen der öffentlichen Parkplätze der Stadt Murten zu beachten.

​

8. Sicherheit und Notfall

  • Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.

  • Rauchmelder und Feuerlöscher müssen zugänglich bleiben und dürfen nicht manipuliert werden.

  • Im Notfällen ist die Hausverwaltung 079 350 00 00 unverzüglich zu informieren. 

 

Notfallnummern

Polizei 117

Fuerwehr 118

​

9. Sauberkeit

  • Selbstverschuldete Verschmutzungen in den gemeinschaftlichen genutzten Flächen (Eingang, Treppenhaus, Gänge, Terasse ect...) müssen unverzüglich durch den Verursacher gereinigt werden.

​

10. Kehrichtentsorgung

  • Die Kehrichtentsorgung richtet sich nach den Vorgaben der Gemeinde. Bitte verwenden Sie ausschließlich die offiziellen Kehrichtsäcke oder -marken der Gemeinde.

  • Der Kehricht darf erst am Morgen des Abholtags an den dafür vorgesehenen Sammelstellen bereitgestellt werden.

  • Bitte unterlassen Sie das Zwischenlagern von Abfällen in Gängen, Kellern oder Estrichen.

​

11. Konsequenzen bei Verstößen

  • Wiederholte Verstösse gegen die Hausordnung können zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.

​​

​

​

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, das Leben an der Rathausgasse 23 angenehm und harmonisch zu gestalten.

​​

​

​

Mit freundlichen Grüssen,

die Hausverwaltung

​

​​

  • Athletic Fitness_Insta_Facebook
  • Instagram
  • Facebook
Rathausgasse 23 3280 Murten Ansicht von See 02.png

Kontakt

Rathausgasse 23

3280 Murten

079 350 00 00

Danke für Ihre Nachricht.

bottom of page